FAQ

Wer kann sich testen lassen?

Grundsätzlich können sich alle Personen testen lassen. Die Testung erfolgt für Kinder ab 3 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu erscheinen. Ab 14 Jahren können Kinder und Jugendliche mit einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten auch alleine zum Test kommen.

Wie kann ich einen Termin buchen?

Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über unsere Webseite. Bitte wählen Sie den gewünschten Standort und ein freies Zeitfenster aus. Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten ordnungsgemäß in die hinterlegten Eingabefelder ein.

Wie erfolgt die Testung vor Ort?

Die Testung wird als Drive-In mit dem PKW an dem jeweiligen Standort durchgeführt, um die Kontakte weitestgehend auf ein Minimum zu reduzieren. Es gibt vor Ort auch eine Walk-Trough Schlange, die Terminbuchung hierzu erfolgt ebenfalls über unsere Webseite.

Welche Dokumente muss ich mitbringen?

Wer eine kostenlose Testung nach § 4a Testverordnung in Anspruch nehmen möchte, muss gegenüber testenden Stellen zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen. Für Kinder und Jugendliche, die über kein Ausweisdokument verfügen, ist es ausreichend, dass die Erziehungsberechtigten bei Testung des minderjährigen Kindes ihr Ausweisdokument vorlegen.

Wie oft kann ich einen Test durchführen und wie viel kostet das?

Seit dem 13. November 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger wieder mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. Dieser Anspruch ist in §4a der Testverordnung geregelt.

Wie erhalte ich mein Testergebnis?

Bei Durchführung des Tests erhalten Sie einen QR Code ausgedruckt, diesen können Sie 15 Minuten nach der Testung mit Ihrem Mobilgerät scannen. Sie benötigen somit lediglich einen QR Code-Leser. Mit diesem können Sie das Ergebnis sehen, vorzeigen und als PDF Datei herunterladen, ausdrucken, versenden etc. Das Testergebnis kann alternativ in die LUCA App importiert werden und wenn Sie die Auswahl getroffen haben, auch in die Corona-Warn-App importiert werden.

Wie lange ist der Schnelltest gültig?

Ein negativer Schnelltest ist meist 24 Stunden gültig. In manchen Fällen kann die Gültigkeit auf 48 Stunden erweitert werden. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen für den Zweck, der mit dem Test erzielt werden soll.

Welche Schnelltests werden angeboten?

Wir verwenden zur Durchführung des Schnelltests den CLUNGENE COVID-19 Antigen Rapid Test Casette (Test ID: AT526/21). Die verwendeten Tests können im vorderen Nasenbereich und im Nasen-Rachen-Bereich verwendet werden. Wir testen standardmäßig im vorderen Nasenbereich. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Abstrich im Nasen-Rachen-Bereich wünschen. Unser Test ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und wird regelmäßig durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überprüft und überwacht.

Welche Tests sind wofür geeignet?

PCR-Tests als Goldstandard der Diagnostik werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Der Bund übernimmt die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden, sofern ein Anspruch nach der Testverordnung besteht. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden.

Gibt es eine Meldepflicht für Antigen-Schnelltests?

Ja, positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort.

Selbsttests: Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, bspw. zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann mit einem Nasenabstrich erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.